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Geflügel

Erkrankt Geflügel an einer Krankheit die gemäss der Tierseuchengesetzgebung als Tierseuche definiert ist, muss gehandelt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Tierseuchenvorsorge Schweiz hat professionelles Equipment und das nötige Know-how um situationsgerecht zu handeln. Alle Massnahmen, welche durch die Tierseuchenvorsorge Schweiz durchgeführt werden, laufen unter dem zuständigen Veterinäramt bzw. das zuständige Veterinäramt gibt der Tierseuchenvorsorge Schweiz den Auftrag eine oder mehrere Massnahmen auf den betroffenen Betrieben durchzuführen.

Für das Geflügel jeglichen Alters hat die Tierseuchenvorsorge Schweiz geeignete Anlagen. Kleine sowie grosse Herden sind für die Tierseuchenvorsorge Schweiz kein Problem.

Die Anlagen funktionieren nach dem Prinzip des Sauerstoffsentzuges durch Kohlendioxid. Der Abtransport der eliminierten Tiere kann mit derselben Anlage durchgeführt werden, was das Handling auf dem Schadenplatz vereinfacht und effizient macht.

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